AGB. Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

BergFrau freut sich, dass Sie sich für das Angebot interessieren für Wanderungen, Trekking und Aktivreisen und dankt Ihnen für das Vertrauen. Die folgenden Bedingungen sollen die gegenseitige Beziehung klären.

1 Vertragsabschluss, Anmeldung

Der Vertrag zwischen Ihnen und BergFrau kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, elektronischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag – mit diesen Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen – für Sie und BergFrau wirksam.

2 Anmeldung und Buchung

Ihre Anmeldung ist für uns beide verbindlich, auch wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht klar ist, ob die Reise durchgeführt werden kann. Eine Anzahlung ist erst zu leisten mit der BergFrau-Buchungsbestätigung, sobald die Reise oder Tour durchgeführt werden kann. Ab diesem Zeitpunkt werden alle notwendigen Angaben angefordert. Kundin/Kunde ist verantwortlich für die Mitteilung der korrekten persönlichen Daten Reisepass.

3 Zahlungsbedingungen

Kostenfrei Buchen! Buchungen sind kostenfrei bis zum Entscheid der definitiven Durchführung einer Auslandsreise. BergFrau benachrichtigt Kundinnen und Kunden rechtzeitig.

Mit einer Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von CHF 300.- fällig. Bei Flug- und Bahnreisen ist eine Teilzahlung von mindestens 30% fällig zum Zeitpunkt der Reservationen und des Ticketkaufs. Die Restzahlung für den verbleibenden Reisepreis ist gestaffelt und hat bis spätestens einen Monat vor Abreise 100% zu erfolgen. Für die Tagestouren ist die Zahlungsbedingung gemäss Detailprogramm massgebend.

4 Annullierung, Umbuchung, Reiseabbruch

BergFrau empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung, die Sie bei BergFrau abschliessen können. Wenn Sie die Reise absagen (annullieren), ändern oder umbuchen, müssen Sie dies fristgerecht und schriftlich mitteilen. Bei der Annullierung von Tagestouren ist die Annullationsbedingung gemäss Detailprogramm massgebend.

Kosten bei Annullierung

Bis 90 Tage vor der Abreise verrechnet Ihnen BergFrau die Kosten und Gebühren für Reservationen, ausgestellte Flugtickets und eingeholte Visa sowie eine Bearbeitungsgebühr von max. CHF 300.- pro Person. Bei kurzfristiger Annullierung, Umbuchung oder Reiseabbruch verrechnet BergFrau die Bearbeitungsgebühr sowie folgende Kosten:

Auslandreisen
90 bis 61 Tage vor der Abreise 25%
60 bis 31 Tage vor der Abreise 50%
30 bis 8   Tage vor der Abreise 80%
7 bis 0     Tage vor der Abreise 100%

Mehrtagetouren und Tourenwochen, ohne Flug
50 bis 41 Tage vor der Abreise 20%
40 bis 31 Tage vor der Abreise 50%
30 bis 8   Tage vor der Abreise 80%
7 bis 0     Tage vor der Abreise 100%

Der Tag des Eintreffens Ihrer Annullierung ist massgebend für die Berechnung. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

Vorzeitige Rückreise, Reiseabbruch
Brechen Sie eine Reise oder Tour vorzeitig ab oder machen einen Unterbruch, erfolgt keine Rückerstattung für nichtbezogene Leistungen. Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Ihren Lasten. Erfolgt die vorzeitige Rückreise in einem dringenden Fall (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) ist BergFrau, soweit als möglich, bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich.

5 Versicherungen

Es sind keine Versicherungen inbegriffen. Als Teilnehmende auf einer Reise oder Tour haben Sie für einen genügenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen. Eine kombinierte Annullations- und Reiseversicherung (inkl. Bergung und Rückreise) ist obligatorisch. Diese kann bei BergFrau abgeschlossen werden. Die Versicherung muss mit der ersten Zahlung abgeschlossen werden. Prüfen Sie bitte auch die Auslanddeckung Ihrer Kranken- und Unfallversicherung sowie die Diebstahlversicherung.

6 Programm- und Preisänderung

BergFrau-Touren und -Trekkings finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Programm-Änderungen können durch Naturereignisse, Wetter oder höhere Gewalt erforderlich werden. Sind die Verhältnisse oder das Wetter im beabsichtigten Gebiet wirklich schlecht und die Tour kann nicht stattfinden, sucht BergFrau nach einer gleichwertigen Ausweichmöglichkeit in einem anderen Gebiet.

BergFrau behält sich ausdrücklich das Recht vor, Programmangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise bei Bedarf anzupassen. BergFrau bittet Sie darum, vor Vertragsabschluss das aktuelle Detailprogramm zu verlangen und zu studieren. Mit dem Vertragsabschluss akzeptieren Sie die aktuellste Ausgabe dieser Dokumente.

Preisänderungen nach Vertragsabschluss

Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten u/o Treibstoffzuschläge
b) neu eingeführten und erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren wie Flughafentaxen, Landegebühren u.ä.m.
c) Von Behörden verordneten Verfügungen und Massnahmen
d) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen wie Mehrwertsteuer
e) Kleingruppen, die unter der ausgeschriebenen Minimumteilnehmerzahl durchgeführt werden.

BergFrau wird die Preiserhöhung bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vornehmen.

BergFrau behält sich das Recht vor, in Ihrem Interesse das Reiseprogramm oder Teilleistungen wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. BergFrau bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

BergFrau haftet insbesondere nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt oder behördliche Massnahmen zurückzuführen sind, für die BergFrau nicht einzustehen hat. BergFrau orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

Ihre Rechte bei Preis- und Programmänderungen
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent oder sind Änderungen am Programm erheblich, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen seit Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

7 Absage durch BergFrau

Bei Nichterreichen der Gruppengrösse kann BergFrau eine Reise oder Tour bis spätestens 21 Tage vor Abreise absagen. Der einbezahlte Betrag wird zurückerstattet. BergFrau versucht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten und orientiert Sie in einem solchen Fall so rasch als möglich. Führt BergFrau die Reise mit weniger Personen als der Mindestzahl durch, können Sie die Tour oder Reise nicht annullieren.

Höhere Gewalt, Streiks, Epidemien
In Fällen höherer Gewalt kann die Reise auch kurzfristig abgesagt werden. Der einbezahlte Betrag wird zurückerstattet abzüglich Bearbeitungsgebühr von max. CHF 300 sowie an Dritte bezahlte Leistungen, die nicht mehr annulliert und zurückgefordert werden können.

BergFrau haftet nicht bei Programmänderungen wegen höherer Gewalt oder anderer Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmenden mit sich bringen oder die die BergFrau trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

BergFrau versucht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten und orientiert Sie in einem solchen Fall so rasch als möglich. Sollten diese Änderungen vor Abreise eintreten, behalten wir uns das Recht vor, allfällige Mehrkosten Ihnen zu belasten.

Notwendige Programmänderungen vor und während der Reise bleiben vorbehalten und werden von Ihnen ausdrücklich anerkannt. Allfällige Mehrkosten gehen in diesen Fällen zu Ihren Lasten, Minderkosten werden Ihnen vergütet.

8 Haftung und Schadenersatz

BergFrau verfügt über die im Gesetz vorgeschriebene Bewilligung als Wander– und Schneeschuhleiterin und die geforderte Haftpflichtversicherung. Für Hochtouren arbeitet BergFrau mit Bergführerinnen und im Ausland mit professionellen PartnerInnen zusammen, die den lokalen Gesetzesbestimmungen unterliegen.

Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die Risiken von Trekking– und Outdoor–Aktivitäten. Auf Wanderungen im Gelände und ggf. abseits von markierten Wegen, werden Sie mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals vorhersehbar sind. BergFrau haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, Verschulden der Teilnehmenden, Drittverschulden und höhere Gewalt.

BergFrau haftet namentlich nicht, wenn die Erfüllung des Vertrages nicht oder nur teilweise erfüllt werden kann und auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, das BergFrau und ihre Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten
d) Massnahmen und Anordnungen von Behörden
e) Programmänderungen infolge Flugplanänderungen.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht der BergFrau ausgeschlossen.

9 Einreise- und Gesundheitsvorschriften

Sie sind selbst verantwortlich für gültige Reisedokumente, Visa und Dokumente, die Ihre Gesundheit belegen. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie deshalb die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

Sie sind selbst verantwortlich, dass Sie Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften einhalten. Bitte überprüfen Sie vor Abreise alle Vorschriften und tragen Sie alle notwendigen Dokumente auf sich. BergFrau macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Ebenso macht BergFrau ausdrücklich aufmerksam auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren.

10 Persönliche Voraussetzungen, Anforderungen

Die Anforderungen für die Touren und Reisen sind im entsprechenden Detailprogramm beschrieben. Sie verpflichten sich, für die entsprechende körperliche Gesundheit, gute physische und psychische Verfassung zu sorgen und durch das notwendige Training zu optimieren. Sie sind ebenso verantwortlich, die anderen Anforderungen und Ausrüstungsvorschriften gemäss Detailprogramm zu erfüllen. Reisen in fremde Länder und abgelegene Regionen verlangen Toleranz und Flexibilität gegenüber fremdländischen Sitten und den begrenzten Standards der Infrastruktur.

11 Reisegarantie

BergFrau GmbH ist Teilnehmerin am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

12 Datenschutz

BergFrau richtet sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Datenschutzgesetzgebung DSG der Schweiz sowie der DSGVO der EU, siehe Datenschutzerklärung.

13 Gerichtstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und BergFrau unterliegen dem schweizerischen Recht.

Gerichtstand ist Uster.

BergFrau wünscht Ihnen eine genussvolle Reise!

Ausgabe 2021

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